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Immobilienkauf in Bulgarien

 

Keine Einschränkungen beim Immobilienkauf in Bulgarien für EU-Bürger, Ausländer und ausländische juristische Personen.

1. Als allerersten Schritt wird ein Reservierungsvertrag unterschrieben, somit ist die zu erwerbender Immobilie für 30 Tage reserviert und nicht mehr zum Kauf angeboten. Die Reservierungsgebühr beträgt in der Regel 2000 Euro und ist auf den Kaufpreis anzurechnen.

2. Verfahren über Erwerb von Immobilien in Bulgarien nachdem den Kaufpreis bezahlt ist.

Die Verträge zur Übertragung von Eigentumsrechte bedürfen der notariellen Beurkundung. Die folgenden Schritte sind zu verfolgen:

• Ein schriftlicher Antrag muss beim Notar gestellt werden.

• Die Parteien müssen die notwendigen Unterlagen(siehe Punkt 3) vor dem Notar vorlegen.

• Der Notar stellt den Inhalt der Urkunde vor und nach der Zustimmung der Vertragsparteien wird die Urkunde von den beiden Parteien und dem Notar unterschrieben.

• Der Notar muss die Unterlagen beim örtlichen Registeramt vorlegen.

• Eine Kopie der Urkunde wird aller Parteien bereitgestellt.

Die Eintragung erfolgt in der Regel nach 3-4 Tagen.

3. Notwendige Unterlagen beim Immobilienkauf in Bulgarien

• Vorvertrag beim Immobilienkauf wird nachdem Reservierungsvertrag gestaltet, übersetzt und von den Vertragsparteien unterschrieben. Das passiert entweder vor Ort oder der Vorvertrag wird in der Regel per Post, per Einschreiben in zwei Originalien dem Käufer zugeschickt.

• Vollmacht, falls eine Partei durch einen Bevollmächtigten vertreten ist.

• Schriftliche Erklärung von dem Verkäufer, dass keine unbezahlten Zöllen, Gebühren und Steuern bestehen.

• Personenstandserklärung (nach einem Muster)

• Eigentumstitel des Verkäufers

• Steuerschätzung der Immobilie

• Planzeichnung der Immobilie

• Schriftliche Belege, dass der Verkäufer den anderen Miteigentümern einen Kaufvorschlag vorgelegt hat, sowie notariell beglaubigte Erklärung, dass niemand von den Miteigentümern den Vorschlag akzeptiert hat.

• Quittung für die bezahlten Grunderwerbsteuern

4. Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf und -verkauf in Bulgarien

Beim Immobilienerwerb bestehen die folgenden Kosten:

- Notargebühren

Diese Kosten sind vom Kaufpreis abhängig, wenn die steuerliche Wertschätzung höher ist, richten sich die Notargebühren nach diesem Wert, zzgl. 20 % MwSt

- Eintragungsgebühr

in Höhe von 0,1 % des Kaufpreises

- Grunderwerbsteuer

die zwischen 0,1% und 3,00 % des Kaufpreises betragen kann. Die Höhe wird für jede Gemeinde durch den Gemeinderat bestimmt.

- Je nach Immobilienart und Einzelfall sind auch zusätzliche Kosten denkbar wie z.B.: Rechtsanwaltsgebühren, Übersetzungskosten, Anmeldungskosten etc.

Das Verfahren und die notwendigen Unterlagen bereiten wir für Sie vor! Als Käufer(natürliche Person), wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, Sie unterschreiben zuerst den Reservierungsvertrag. Wenn Sie wünschen, Sie können die Immobilie natürlich auch besichtigen. Als zweiter Schritt wird den Vorvertrag unterschrieben, der auch per Post (per Einschreiben) an Sie zugeschickt werden kann. All das bedeutet, dass Sie für den Reservierungsvertrag und den Vorvertrag nicht vor Ort in Bulgarien sein müssen. Erst wenn den Kaufpreis bezahlt ist, werden Sie durch uns vom Verkäufer zur notariellen Beurkundung eingeladen. Beim Notar, Sie müssen entweder persönlich erscheinen oder Sie bevollmächtigen einer vertrauten Person, die in Ihrem Namen handelt. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt werden und muss den notwendigen Mindestinhalt, den ein Kaufvertrag haben muss, beinhalten.

Was wir von Ihnen brauchen um das Kaufverfahren und die notwendigen Unterlagen für Sie vorzubereiten?

Ihre Kontaktdaten, eine Kopie vom Personal Ausweis und die eingezahlte Reservierungsgebühr.

Der Erwerb von Immobilien ist auch möglich durch die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft die als Käufer handelt, oder durch Kauf einer bestehenden bulgarischen Gesellschaft, die über unbewegliches Vermögen verfügt.


Juristischer Beistand


Durch unsere Zusammenarbeit mit Advokat Miglena Georg, LL.M.-RAK Frankfurt am Main und Anwaltskanzlei Petrov und Team vor Ort in Nessebar, neben der Vorbereitung der reibungslosen Kaufabwicklung vor Ort in Bulgarien,

bieten wir auch weitere juristische Dienstleistungen in Bulgarien im Bereich des Immobilienrechts, Gesellschaft - und Handelsrechts:

1.Gründung einer Firma: OOD /ent.GmbH/, EOOD, AD /ent.AG/, EAD;

2.Gesetzliche Einschreibung von Einzelunternehmer;

3.Verwaltungsberatung für Ihr Unternehmen und Investitionskonsultationen;

4.Vertragsberatung bei Finanzierung durch Kreditinstituten;

5.Liquidation einer Firma.

6.Umstrukturierung von Unternehmen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung), Unternehmenskauf und -verkauf, Verkauf von Gesellschafts- und Kapitalanteilen.

7.Vorbereitung von Prokura- und Handlungsvollmachtverträgen.

8.Vorbereitung und Organisation einer Hauptversammlung der Gesellschafter/Aktionären des Unternehmens.

9.Vorbereitung und Verfassung von Handelsverträgen.

10.Gerichtlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Handelsrechtsstreitigkeiten, Rechtsbeistand bei Erhebung der fälligen Beträge gemäß Handelsverträgen.

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